Förderungsmöglichkeiten
Bund und Länder bieten unterschiedliche Möglichkeiten, berufliche Weiterbildung zu fördern.
Die Bildungsprämie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Der Bildungsprämiengutschein kann die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Einen Prämiengutschein können Beschäftigte in Deutschland erhalten,
- die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20 000 € bzw. 40 000 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.
- die während der Mutterschutzfrist, in Elternzeit oder Pflegezeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen liegen und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder beruflichen Weiterbildung dienen.
In Berlin haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Für ArbeitnehmerInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Bildungsurlaub zehn Arbeitstage im Kalenderjahr.
Für unsere Weiterbildungskurse beantragen wir regelmäßig die Anerkennung als Bildungsurlaub im Land Berlin (schließt die Anerkennung im Land Brandenburg ein).
Weitere Informationen finden Sie hier:
Land Berlin Land Brandenburg Überblick über Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern
Bildungsscheck (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern)
Förderfähig sind Ausgaben für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren. Förderhöhe und Bestimmungen sind in den teilnehmenden Bundesländern unterschiedlich und ändern sich gelegentlich.
Den Bildungsscheck stellen dafür zuständige Beratungsstellen aus.
Bildungsscheck Brandenburg Bildungsscheck NRW
Kosten für Fort- und Weiterbildung von der Steuer absetzen
Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung (Anlage N) angeben: Kurs- und Prüfungsgebühren, Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten, Arbeitsmittel, Arbeitsplatz (Vor-und Nachbereitung).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weiterbildungssparen (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Mithilfe des Spargutscheins können Sie aus Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
In der ausführlichen Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung vom Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie Informationen zu Förderungsmöglichkeiten.
Die Weiterbildungsdatenbank Brandenburg bietet aktuelle Informationen zu den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten.
Für InteressentInnen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten über das Programm "WEITERBILDUNG DIREKT". Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand 26.06.2019.
Förderprogramme, Höchstgrenzen und Geltungsbereiche der verschiedenen Fördermöglichkeiten ändern sich von Zeit zu Zeit.
Bei Interesse an einer Förderung empfehlen wir, die Aktualität der Information und einzuhaltende Fristen direkt bei der bewilligenden Stelle nachzufragen.