Ausbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in (Approbation)

Beginn

nächste Starttermine

April, Juli, Okt. 2024, Jan. 2025 (ausgebucht) 

KJP 07 / April 2025 und später (Bewerbungen willkommen)

Informationen zum Bewerbungverfahren finden  Sie hier -> Klick

Ort

Fürbringerstr. 6, 10961 Berlin

Kursorganisation

 

 

 

 

Im ersten Ausbildungsabschnitt wird die Praktische Tätigkeit an einer Kooperationseinrichtung des Instituts absolviert.
Theorieveranstaltungen und Selbsterfahrung finden als Blockseminare in der Regel an Wochenenden statt.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden eigene Patientenbehandlungen durchgeführt (praktische Ausbildung). Die begleitende Supervision findet in Kleingruppen sowie in Einzelsitzungen statt.

Gruppengröße

maximal 18

Vertiefungsverfahren  

Systemische Therapie

Rechtsgrundlage

 

 

 

Psychotherapeutengesetz (PsychThG), Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung und Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) vom 18.12.1998.

Abschluss
 

Staatliche Abschlussprüfung, die Voraussetzung zum Beantragen der  Approbation ist

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Theorie und Selbsterfahrung in der Regel in Blockseminaren an Wochenenden, mindestens 2 bis 3 mal im Jahr auch in der Woche

In der Regel 25 Unterrichtseinheiten à 45 Min. je Block (Selbsterfahrung 10 UE pro Tag)

Die Ausbildung vermittelt fundierte Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und vertiefte Kenntnisse in Systemischer Therapie.

Wir zeigen in der Ausbildung ein weites Spektrum an systemischen Interventionsmöglichkeiten auf: unsere Lehrenden vertreten unterschiedliche systemische Ausrichtungen und sind aktuell in verschiedenen Praxisfeldern tätig. Der Praxisbezug und die Methodenvielfalt bereichern die Ausbildung. Ziel der Ausbildung ist es, eine Vielfalt an Methoden und Interventionstechniken zu vermitteln. Die TeilnehmerInnen erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung ihren persönlichen therapeutischen Stil zu finden. Die gesamte Ausbildung ist als Bildungszeit/Bildungsurlaub anerkannt. 

Approbationserteilung
Die Ausbildung bereitet auf die staatliche Prüfung vor. Das Bestehen der staatlichen Prüfung berechtigt zum Beantragen der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Sie wird von der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, auf Antrag erteilt. 
Die Approbation berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" und zur Berufsausübung der heilkundlichen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.