Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch das Institut. Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zuständig. Das Institut schätzt vor Ausbildungsbeginn ein, ob der  Hochschulabschluss den Anforderungen für die spätere Prüfungszulassung entspricht. 

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur:zum Psychologischen Psychotherapeut:in nach § 5 PsychThG in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung im Land Berlin (durch das LAGeSo verbindlich festgelegte Mindeststandards für einen Studiengang Psychologie)

a) Studiengang (Diplom-)Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern und einer bestandenen Abschlussprüfung, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt.

b) Masterstudiengang im Fach Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule, der das Fach Klinische Psychologie mit mindestens 8 ECTS umfasst.

Andere Studiengänge erfüllen die Voraussetzungen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung nicht. Dies gilt insbesondere für Fachhochschulstudiengänge, für Bachelorstudiengänge, aber auch für universitäre Masterstudiengänge im Fach Psychologie, die nicht das Fach Klinische Psychologie einschließen oder für universitäre Masterstudiengänge, die nicht im Studiengang Psychologie absolviert wurden. Daher eröffnen auch Masterabschlüsse in sog. Bindestrich-Psychologie-Studiengängen wie bspw. Wirtschaftspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Organisationspsychologie, Rechtspsychologie etc. nicht den Zugang zur Ausbildung.
 
Für ausländische Studiengänge aus EU- oder Drittstaaten gilt nichts Anderes, d.h. ein im Ausland abgeschlossener Masterstudiengang im Fach Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule, der das Fach Klinische Psychologie einschließt, erfüllt die Zugangsvoraussetzungen.
 

Darüber hinaus gilt: In allen Fällen, in denen Zweifel bestehen, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist eine Klärung mit dem LAGeSo herbeizuführen.
In diesem Fall holt das Institut für die Teilnehmer:innen eine gebührenpflichtige Rechtauskunft ein. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin.